Hente Volkhard 75 Av. des Vosges, 67000 Strasbourg

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Fonctionnalités

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  • Toilettes
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Avis recommandés

Gerhard Jacob
14.12.2023
Hente Volkhard
Um nach einem Unfall in einem Pariser Hotel Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspüche geltend machen zu können, benötigte ich einen Deutsch-Fanzösisch sprechenden Anwalt. Durch Empfehlung einer Hannverschen Anwaltskanzlei kam ich zu Herrn Hente . Das hat sich als Glücksfall erwiesen.Herr Hente hat ein langjähriges Verfahren durch zwei Instanzen erfolgreich durchgeführt. Durch seine sprachliche und juristische Kompetenz fühlte ich mich zu jeder Zeit bei ihm gut aufgehoben. Ich wurde über das weitere Vorgehen stets gut informiert.Er hat das Verfahren umsichtig, taktisch klug, souverän zu einem erfolgreichen Ende gebracht.Ich kann deshalb Herrn Hente als engagierten Rechtsanwalt für Deutsch-Fanzösische Angelegenheiten sehr empfehlen.Die besten Zukunftswünschen von mir an das gesamte Team.Gerhard Jacob, Hannover
G.K.
11.12.2023
Hente Volkhard
Eine sehr seriöse Kanzlei, mitten in Straßburg. Maître Hente ist ein kompetenter Avocat und berät in deutscher und französischer Sprache. Sehr empfehlenswert für deutsch-französische Anliegen.
winpatmental
03.12.2023
Hente Volkhard
Maître Hente vertritt uns bei einer äusserst komplexen Angelegenheit. Dank seinem Engagement und Fachwissen hat er uns sehr helfen können. Sein Verhandlungsgeschick, seine Kenntnisse in der deutschen und französischen Sprache und dazu seine Sozialkompetenz zeichnen ihn aus. Wir können Maître Hente wärmstens empfehlen.
Pnckls
27.11.2023
Hente Volkhard
Une personne à déconseiller fortement. Antipathique à souhait, se croit mieux que les autres. En tant qu'avocat, peut-être a-t-il des qualités, en tant que personne humaine, très peu.
Georgia Pertetsoglou
19.11.2023
Hente Volkhard
Sehr geehrter Herr Hente, die Richterin hat gar kein Urteil gefällt, da die ARAG für die Berufung des Gebührenstreits eine Bescheinigung ausgestellt hat, die aussagt, dass nur die ARAG die überzahlte Honorarnote zurück fordern darf. Während es einen Beschluss von der Anwaltskammer in Paris gab, dass auch der Mandant, die Forderung einklagen darf. Abgesehen davon, hat die ARAG eine eindeutige Abtretungserklärung über die Forderung an uns ausgestellt, womit wir gearbeitet haben. Von den gesamten Aufführungen, die Ihre Kollegin vorgetragen, haben Sie davon nach dem Urteil nicht im Geingsten aufgeführt. Die Richterin hat es nicht überprüft, auch ist sie nicht darauf eingegangen,dass Sie ihre Mandantin mit der Honorarvereiberung reingelegt haben: der Nachweis sagte aus, dass Sie die Honorarvereinbarung nach dem Urteil zur Unterschrift vorgelegt haben. Mit anderen Worten haben Sie das Macron Gesetz verstoßen. Eine Berufung wäre erstmals erst gar nicht notwendig gewesen, da nachzuweisen war, dass der GERICHTSVOLLZIEHER niemals die Einladung zum Gerichtstermin zugestellt hat. An dieser Stelle, durfte OPPOSITION eingelegt werden, und das Gerichtsverfahren müsste wiederholt werden. In der Tat durften auch Ihre Kollegen vor Ihnen nach dem Motiv womit Sie beide gearbeitet habe erst gar nicht tätig werden. Es ging hier nur ums Geld verdienen und die Gegner, die Justizgebunden geklagt zu schützen. Jemand der einen nachweislich. vorsätzlich en Betrug unterstützt und die Mandanten, Richterin anlügt ist selber ein Mittäter. Darüber hinaus haben Sie Ihre Kollegen vor Ihnen verraten: Sie meinten wohl Ihre Kollegen wollten sich wohl an Ihre Mandantin rächen, da sie damit einverstanden sind, dass Sie das Mandant bekommen. Diese Arbeit mussten wir uns machen, denn nichts neues wird an Universitäten für Rechtswissenschaften gelehrt und nicht die Absprachen , die Sie mit den Gegnern ausgeführt haben um neue Fälle zu produzieren, Ihre Mandantin zu quälen, mit den Gegnern zu mobben und rassistisch zu werden. ESgibt EU Gesetze und das EBGB, die hier gar keine Anwendung finden dürfen. Das ist ganz schlimm was Sie da gemacht haben und Ihr Nachfoler hat Sie vor der Anwaltshaftung geschützt indem er für die Verjährung gesorgt hat. Die Straftat ist jedoch noch nicht verjährt. Wenn Sie doch bitte mal Ihre Fehler zugeben würden, dann wären Sie nicht immer damit beschäftigt Ihre Fehler zu decken. Sie schaden Ihren Beruf, denn unter solchen Voraussetzungen würde keiner einen Anwalt beauftragen wollen. Das wissen die Kläger, daher bezahlen die Opfer direkt mal soeben 10.000€. Zumal die Staatsmänner wissen, dass gegen sie sehr schwer angegangen werden kann. Die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Das ist die Wahrheit und davor braucht sich wirklich keiner den das Blatt vor dem Mund zu nehmen! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Daniel J HURLEBAUS
13.11.2023
Hente Volkhard
Ich lasse mich durch Maître Hente seit 2020 vertreten und bin mit der kompetenten und menschlichen Betreuung vollumfänglich zufrieden.Jederzeit würde ich seine Dienste weiterempfehlen.

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